Leistungen

Unfall Schadenersatz

Nach einem Verkehrsunfall ist schnelle Hilfe wichtig. Sie möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen, wann die Zahlungen fällig sind und was Sie beachten müssen, um den vollständigen Schadenersatz zu erhalten. Sie möchten selbst über die Verwendung der Schadenersatzzahlung bestimmen? Bei der sog. fiktiven Abrechnung lauern zahlreiche Fallstricke. Vorschadenseinwand, Restwertangebote der Versicherung, Streichung von Reparaturpositionen, und Verweisung auf Versicherungswerkstätten. Wir klären Sie frühzeitig auf, fordern Ihre Ansprüche ein und wickeln den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung ab. Unberechtigte Kürzungsbeträge klagen wir ein und schließen im Einzelfall wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche. Wir haben zahlreiche Urteile gegen Versicherungen herbeigeführt, von denen auch Sie profitieren können. Überlassen Sie die Schadenabwicklung dem Profi. 
Ordnungswidrigkeiten
Akzeptieren Sie Bußgeldbescheide nicht "einfach" so. Oft gibt es Formfehler, die nur ein spezialisierter Anwalt erkennt. So mancher Abstandsverstoß wurde tatsächlich von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, etwa durch Abbremsen oder Einscheren vor der Messstelle. Das Tatvideo gibt Klarheit. Bei Geschwindigkeitsmessungen werden nicht immer die Vorgaben der Rechtsprechung eingehalten. Handyverstöße werden von Polizeibeamten häufig nur unzureichend dokumentiert. Machen Sie als Betroffene(r) konsequent von Ihren Rechten Gebrauch, werden solche Verfahren oft folgenlos eingestellt. Lassen Sie sich kompetent vertreten, und nutzen Sie die Chance auf eine Verfahrenseinstellung. Das muss nicht teuer sein. Die Kosten übernimmt Ihre vorhandene Rechtsschutzversicherung. 
 Strafverfahren
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung. Beim Vorwurf einer Straftat ist Ihre Fahrerlaubnis bedroht. Machen Sie keine Experimente. Unbedachte Aussagen können Sie eine Menge kosten. Vertrauen Sie dem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Beim Vorwurf einer Straftat nehme sofort Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, organisiere die Ermittlungsakte und treffe mit Ihnen Entscheidungen. Ist bereits die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, kläre ich Sie über Ihre Rechtsmittel und Handlungsmöglichkeiten auf. Lässt sich eine Entziehung der Fahrerlaubnis erst einmal nicht vermeiden, unterstütze ich Sie bei der Wiedererteilung. Gerichtsverfahren versuche ich, wo immer es geht, zu vermeiden. Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft bringen oft die besseren Ergebnisse.
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